Klasse C – Lkw
Einsteigen in den Güterverkehr.
- Mindestalter: 21 Jahre
- 18 Jahre bei beschleunigter Grundqualifikation
- Besitz der Klasse B
Erlaubt das Fahren von Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Klasse CE – Lkw mit Anhänger
Für den schweren Güterverkehr.
- Mindestalter: 21 Jahre,
- 18 Jahre bei beschleunigter Grundqualifikation
- Besitz der Klasse C
Erlaubt das Fahren von Lkw mit schweren Anhängern – für den nationalen und internationalen Transport.
Klasse C1 – Leichte Lkw
Für kleinere Transportaufgaben.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Besitz der Klasse B
Erlaubt das Fahren von Lkw zwischen 3,5 t und 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Klasse C1E – Leichte Lkw mit Anhänger
Für erweiterte Transportmöglichkeiten.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Besitz der Klasse C1
Erlaubt das Fahren von Fahrzeugkombinationen aus einem C1-Fahrzeug und einem Anhänger über 750 kg – mit höherem Gesamtgewicht der Kombination.