Klasse C – Lkw

Einsteigen in den Güterverkehr.

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • 18 Jahre bei beschleunigter Grundqualifikation
  • Besitz der Klasse B

Erlaubt das Fahren von Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.



Klasse CE – Lkw mit Anhänger

Für den schweren Güterverkehr.

  • Mindestalter: 21 Jahre, 
  • 18 Jahre bei beschleunigter Grundqualifikation
  • Besitz der Klasse C


Erlaubt das Fahren von Lkw mit schweren Anhängern – für den nationalen und internationalen Transport.



Klasse C1 – Leichte Lkw

Für kleinere Transportaufgaben.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Besitz der Klasse B


Erlaubt das Fahren von Lkw zwischen 3,5 t und 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht.


Klasse C1E – Leichte Lkw mit Anhänger

Für erweiterte Transportmöglichkeiten.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Besitz der Klasse C1


Erlaubt das Fahren von Fahrzeugkombinationen aus einem C1-Fahrzeug und einem Anhänger über 750 kg – mit höherem Gesamtgewicht der Kombination.